Jugendschutzgesetz
Im Jugendschutzgesetz – in der Kurzform als JuSchG bezeichnet – stehen die wichtigsten gesetzlichen Regelungen für Jugendliche rund um die Themen Tabak, Alkohol, Filme und Videospiele, aber auch Infos darüber, wie lange Jungen und Mädchen in welchem Alter Clubs oder Bars besuchen dürfen.
Dabei unterscheidet das Gesetz beim Jugendschutz zunächst einmal, wann man noch als Kind gilt, schon ein Jugendlicher ist oder als Erwachsener bezeichnet werden muss.
Bis 14 Jahre gilt jeder als Kind – unabhängig davon, ob sich Jungen und Mädchen schon älter fühlen oder sich reifer verhalten. Ab 14 Jahren ist man dann ein Jugendlicher und erst mit 18 Jahren – also mit der Volljährigkeit – ein Erwachsener.
Jugendschutz: Regeln für das Rauchen sind klar:
- Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen nicht an Kinder und Jugendliche verkauft oder abgegeben werden, auch nicht im Auftrag von Erwachsenen. Neben Tabakwaren wie z.B. Zigaretten, Wasserpfeifentabak, Zigarren, Zigarillos oder Schnupf- und Kautabak betrifft das z.B. auch E-Zigaretten mit denen man nikotinhaltige Liquids konsumiert. Das Verkaufsverbot gilt genauso für den Versandhandel.
- Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen oder der Konsum nikotinartiger Produkte in der Öffentlichkeit generell nicht erlaubt.
- Bei Verkaufsautomaten muss durch ständige Aufsicht oder eine technische Alterskontrolle sichergestellt sein, dass nur Erwachsene Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse bekommen können, oder sie müssen in einem Bereich stehen, zu dem Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.
- Diese drei Regeln gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie E-Zigaretten oder E-Shishas, in denen sogenannte Liquids verdampft und eingeatmet werden.
Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie alle anderen Erwachsenen müssen darauf achten, dass Kinder und Jugendliche nicht rauchen bzw. dampfen und keine Rauchprodukte kaufen – Wegsehen oder „ein Auge zudrücken“ geht nicht.