Bayern

In Folge eines Volksentscheids am 4. Juli 2010, bei dem sich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für ein generelles Rauchverbot ausgesprochen hat, treten in Bayern zum 1. August 2010 neue Regelungen in Kraft.

Damit werden die bis zu diesem Stichtag geltenden Ausnahmen des Rauchverbots gestrichen. Zu diesen Ausnahmeregelungen zählt das Rauchen in „Bier,- Wein- und Festzelten“ sowie in „Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Grundfläche und ohne abgetrennten Nebenraum“. In letztgenannten Betrieben darf Kindern und Jugendlichen jedoch der Zugang nicht gestattet, außerdem muss die Gaststätte deutlich als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Bayern gibt es hier.

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