Brandenburg
Tabakverbot herrscht seit 1. Januar 2008 in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden oder vollständig umschlossenen Räumen, zum Beispiel in Behörden, Gaststätten, Gesundheitseinrichtungen (Ausnahmen können in Psychatrischen Einrichtungen und im Palliativbereich gemacht werden), Kultur- und Sportstätten, Bildungseinrichtungen, Heimen, Einkaufszentren und Festzelten. Das Verbot gilt auch auf den Freigeländen von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen. Ausnahmen gibt es für Gaststätten, Hotels und Kultureinrichtungen mit ausgewiesenen, abgetrennten Nebenräumen oder bei einer Größe unter 75 Quadratmetern. Hier dürfen nur Erwachsenen Zutritt erhalten und das Lokal muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein.
Verstöße werden seit dem 1. Juli 2008 verfolgt. Raucherinnen und Raucher müssen bis zu 100 Euro zahlen, Gastwirtinnen und Gastwirte bis zu 1.000 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Brandenburg gibt es hier.