Bremen
Seit 1. Januar 2008 ist das Rauchen in vollständig oder weitgehend geschlossenen Räumen von beispielsweise Behörden und Einrichtungen der Hansestadt, städtischen Unternehmen, Gaststätten, Diskotheken, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Studentenheimen, Bildungseinrichtungen, Schulen, Sportstätten, Museen oder Flughäfen verboten. Das neue Gesetz ersetzt den vorherigen Erlass, der bereits seit 1. August 2007 die Zigarette aus vielen Einrichtungen verbannt hatte. Ausnahmen gelten für abgetrennte Nebenräume – auch von Diskotheken, wenn der Nebenraum keine eigene Tanzfläche hat. Auch Gaststätten unter 75 Quadratmetern, die keine Speisen zubreiten, als Rauchergaststätte gekennzeichnet sind und für Jugendliche unter 18 Jahren keine Zutritt gestatten, sind von den Regelungen ausgenommen.
Seit 1. Juli 2008 muss bei Verstößen gezahlt werden: Raucherinnen und Raucher sind mit bis zu 500 Euro dabei, Gastwirtinnen und Gastwirte mit bis zu 2.500 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Bremen gibt es hier.