Hessen
Seit 1. Oktober 2007 ist das Rauchen in abgeschlossenen Räumen wie Gaststätten, sämtlichen öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Sporthallen, Hochschulen, Heimen oder Flughäfen verboten. Ausgenommen sind vollständig abgetrennte Räume in Gaststätten und Diskotheken sowie Festzelte.
In Gaststätten darf geraucht werden, wenn der Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter ist, Personen unter 18 keinen Zugang haben, keine zubereiteten Speisen verzehrt werden und die Gaststätte im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet wird. Auch auf geschlossene Veranstaltungen kann das Rauchen erlaubt werden.
Die Bußgelder reichen in Hessen für Raucherinnen und Raucher bis 200 Euro, für Gastwirtinnen und Gastwirte bis 2.500 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Hessen gibt es hier.