Niedersachsen
Nichtraucherschutz in Niedersachsen
Seit dem 1. August 2007 ist Schluss mit Zigaretten in vollständig umschlossenen Räumlichkeiten von beispielsweise Behörden, Gaststätten, Diskotheken, öffentlichen Einrichtungen, Sporthallen, Hallenbädern, Hochschulen, Museen, Krankenhäusern und Altenheimen. Ausnahmen gelten für abgeschlossene und gekennzeichnete Nebenräume von Gaststätten und für bestimmte Raucherräume in Einrichtungen.
Gaststätten, die eine Grundfläche von weniger als 75 Quadratmetern aufweisen, keine zubereiteten Speisen verabreichen und Personen unter 18 Jahren den Zutritt verwehren, dürfen ebenfalls das Rauchen zulassen, wenn sie als „Rauchergaststätte“ gekennzeichnet sind.
Weitere Ausnahmen gibt es für. Haft- und Vernehmungsräume und unter bestimmten Umständen auch Patientenzimmer.
Bußgelder können gegen Raucherinnen und Raucher sowie gegen Gastronominnen und Gastronomen in Höhe von 5 bis 1.000 Euro verhängt werden.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Niedersachsen gibt es hier.