Rheinland-Pfalz

Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz darf seit dem 15. Februar 2008 beispielsweise in öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Pflege- und Seniorenheimen, Schulen und Gaststätten nicht mehr geraucht werden. 

Ausnahmen sind nur bei abgetrennten Räumen in Gaststätten, Diskotheken (bei Extra-Raum ohne Tanzfläche) und bei vorübergehend aufgebauten Festzelten sowie geschlossenen Veranstaltungen gestattet.

Das Rauchen in als Rauchergaststätte gekennzeichneten Eckkneipen bis 75 Quadratmeter ist unter weiteren Voraussetzungen zulässig. Hier dürfen keine oder nur "einfach zubereitete" Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.

Für Verstöße gegen das Rauchverbot sind als Strafen bis zu 500 Euro für Raucherinnen und Raucher sowie bis zu 1.000 Euro für Gastwirtinnen und Gastwirte festgesetzt.

Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Rheinland-Pfalz gibt es hier.

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