Saarland

Seit dem 15. Februar 2008 gilt ein umfassendes Nichtraucherschutzgesetz, das unter anderem Gaststätten, Diskotheken, Behörden, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen, Spielplätze und Vereinsheime mit einschließt. In Wasserpfeifen-Cafés bleibt das Rauchen erlaubt. Ausgenommen sind auch vollständig abgetrennte Nebenräume, inhabergeführte Kneipen und Festzelte. Zudem darf nach einer Neuregelung vom 14. Januar 2009 in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern, die nur einfache Speisen anbieten und ausschließlich Erwachsenen den Zutritt erlauben, wieder geraucht werden.

Ab 01.07.2010 ist jedoch ein generelles Rauchverbot in Gaststätten vorgesehen. Allerdings gibt es beispielsweise für Gastronomiebetriebe, die Umbauarbeiten zur Einrichtung von Nichtraucherräumen vorgenommen haben, eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2011. Hierfür müssen spezifische Bedingungen erfüllt werden, die dem Nichtraucherschutzgesetz zu entnehmen sind.   

Bußgelder werden seit dem 1. Juni 2008 erhoben. Sie können für Raucherinnen und Raucher bis zu 200 Euro sowie für Gastwirtinnen und Gastwirte bis zu 1.000 Euro betragen. 

Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz im Saarland gibt es hier.

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