Sachsen
In Sachsen ist seit dem 1. Februar 2008 ein weitreichendes Rauchverbot in Kraft, unter anderem für alle Behörden, Schulen, Sport- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Gaststätten und Diskotheken. In speziellen Räumen von Einrichtungen wie Heimen oder Jugendstrafvollzugsanstalten darf das Rauchen erlaubt werden.
Auch in der Gastronomie darf in ausgeschilderten und abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Die Betreiberin bzw. der Betreiber eines Lokals darf das Rauchen in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern und ohne abgetrennten Nebenraum, zu denen Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr keinen Zutritt erhalten, gestatten. An Berufsschulen dürfen für volljährige Schülerinnen und Schüler Raucherzonen eingerichtet werden.
Bei Verstößen drohen sowohl Raucherinnen und Rauchern als auch Gastwirtinnen und Gastwirten Bußgelder in Höhe bis zu 5.000 Euro.
Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Sachsen gibt es hier.