Thüringen

Nichtraucherschutz in Thüringen

In vollständig umschlossenen Räumen von unter anderem Behörden, Gaststätten, Krankenhäusern, Heimen, Schulen, Hochschulen, Sport- und Kulturstätten, Einzelhandelsgeschäften, geschlossenen Einkaufszentren und Gefängnissen herrscht seit Januar 2008 Rauchverbot. Ausnahmen gelten für abgeschlossene, gekennzeichnete Nebenräume, Cafe- und Restaurant-Terrassen, Festzelte sowie Vereinsheime eingetragener Vereine.

Auch darf in Gaststätten wieder geraucht werden, wenn der Gastraum kleiner als 75 Quadratmeter ist, Personen mit nicht vollendetem 18. Lebensjahr der Zugang verwehrt wird, zubereiteten Speisen dort nicht verzehrt werden und die Gaststätte im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet wird

Bei Nichtbeachtung des Rauchverbots drohen Raucherinnen und Rauchern 20 bis 200 Euro Strafe, Gastwirtinnen und Gastwirten 50 bis 500 Euro.

Weitere Informationen zum Nichtraucherschutz in Hamburg gibt es hier.

Zurück zur Übersicht