Tabakwerbung
Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Zigarettenwerbung sowohl den Einstieg ins Rauchen als auch den Übergang von der Probierphase zum regelmäßigen Gewohnheitsrauchen beeinflusst. Die Tabakwerbung wirkt sich auch auf die Markenwahl von Zigaretten und die Gesamtnachfrage aus. Studien zeigen zudem, dass Kinder und Jugendliche für Werbung allgemein stärker empfänglich sind als Erwachsene und daher auf die Versprechen der Tabakindustrie eher reagieren.
Die Europäische Union (EU) hat aus diesen Gründen 2003 Richtlinien für ein EU-weites umfassendes Tabakwerbe-Verbot erlassen. Auch die Mitgliedsstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben sich im gleichen Jahr auf ein weitgehendes Verbot für Tabakwerbung geeinigt. In den einzelnen EU-Staaten wurde das Verbot seit 2003 nach und nach umgesetzt, in Deutschland gilt es seit 2007.
Seit 2007 ist in Deutschland Werbung für Tabak in allen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet verboten. Außerdem darf (bereits seit 1975) keine Zigarettenwerbung im Radio oder Fernsehen ausgestrahlt werden. Dies soll auch künftig für Video-Sharing-Plattformen gelten. Für YouTube, Netflix, Instagram oder TikTok gelten damit künftig in bestimmten Bereichen vergleichbaren Standards wie für klassische Fernsehsender.
Das Werbeverbot gilt auch für Tabakerzeugnisse, nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter in gedruckten Veröffentlichungen (z.B. Zeitungen). Eine sogenannte Außenwerbung oder die Kinowerbung (bei Filmen, die für Jugendliche zugänglich sind) darf keine Tabakwerbung mehr gezeigt werden.
Weisst du eigentlich, dass…
… Studien ergaben, dass Zigarettenwerbung sowohl den Einstieg in den Zigarettenkonsum als auch den Übergang von der Probierphase zum regelmäßigen Gewohnheitsrauchen beeinflusst?
… sich die Tabakindustrie verpflichtet hat, auf Werbung (Link zu News Juni 2020) zu verzichten, die Kinder und Jugendliche direkt anspricht und zu einem frühzeitigen Einstieg ins Rauchen verführt?
… die Tabakindustrie nicht mit Inhalten werben darf, die typisch für die Welt der Jugendlichen sind?
… die Tabakindustrie in ihrer Werbung keine Models unter 30 Jahren einsetzen darf?
… sich der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller verpflichtet hat, keine Zigarettenautomaten im Sichtbereich von 50m um Schulen oder Jugendzentren anzubringen und bestehende zu entfernen?
… sich der Verband der Zigarettenindustrie verpflichtet hat, keine Plakatwerbung für Zigaretten in einem Sichtbereich von 100m um Schulen und Jugendzentren aufzuhängen?
… zum Beispiel Grenzen für die Menge der einzelnen schädlichen Inhaltsstoffe Niktotin, Teer und Kohlenmonoxid, für Tabakprodukte festgelegt wurden?
… Zusatzstoffe gekennzeichnet werden müssen?
… irreführende Begriffe wie "mild" oder "light", die im Zusammenhang mit der Schädlichkeit von Tabakprodukten stehen, verboten wurden?
… Aromen wie Vanille, Menthol, Melone usw. für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen, Wasserpfeifentabak und mittlerweile auch Tabakerhitzer-Produkte, verboten sind?
… auf Packungen von Zigaretten, Tabak und Tabakerhitzern Warnhinweise mit Text und Bildern sein müssen?
Tu was
… und melde Verstöße gegen die Bestimmungen des Selbstverpflichtungsabkommens
- deiner Schule
- dem Deutschen Werberat:
Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin
Telefon: 030 - 590099700
Fax: 030 - 590099722 - oder der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Kochstraße 22, 10969 Berlin
Telefon 0 30-2 58 00-0
Fax: 0 30-2 58 00-5 1