Neues Tabakwerbeverbot!
Schluss mit Zigarettenwerbung auf Plakaten und an Bushaltestellen
Zigaretten sind nun mal kein Produkt wie jedes andere, sodass es klare Regelungen für die Werbung gibt. Und tatsächlich gibt es einige Tabakwerbeverbote in Deutschland schon recht lange. Wusstet ihr zum Beispiel, dass die ersten Tabakwerbeverbote in Deutschland im Jahr 1974 in Kraft getreten sind? Damals wurde Zigarettenwerbung im Radio und im Fernsehen verboten. Danach folgten weitere Verbote.
Damit Zigarettenwerbung weniger präsent in unserem Alltag ist, wurde ein weitreichendes Tabakwerbeverbot vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. So darf auf Plakatwänden, Litfaßsäulen und Bushaltestellen keine Werbung mehr für Zigaretten und andere Tabakprodukte (Zigarren, Zigarillos, Tabakerhitzer und ab 2024 auch E-Zigaretten) stehen. Auch in der Presse oder im Internet ist das werben mittlerweile verboten. In Kinos darf keine Zigarettenwerbung gezeigt werden, wenn es ein Film für Menschen unter 18 Jahren ist.
Fazit: Kinder und Jugendliche bekommen zunehmend weniger Tabakwerbung zu Gesicht. Auch Gratisproben von Zigaretten oder Tabak dürfen (außer in Fachgeschäften) nicht mehr gratis verteilt werden. Das könnte dazu führen, dass noch weniger Jugendliche auf die Idee kommen zu rauchen. Und hoffentlich trägt das Tabakwerbeverbot auch dazu bei, dass mehr Erwachsene aufhören zu rauchen.
Familienfilme demnächst ohne Zigarettenwerbung
Ab dem nächsten Jahr darf Tabakwerbung in Kinos nur dann gezeigt werden, wenn der anschließende Film erst ab 18 Jahren freigegeben ist. Kinder und Jugendliche sehen also schon bald keine Werbung für Zigaretten mehr, wenn sie ins Kino gehen.
Außerdem gilt ab dem nächsten Jahr: Es dürfen keine Gratisproben von Zigaretten mehr verteilt werden (außer in Fachgeschäften). Auf Plakatwänden und an Bushaltestellen – Fachleute sprechen auch von „Außenwerbeflächen“ – darf ab dem Jahr 2022 nicht mehr für Zigaretten und andere Tabakprodukte (Zigarren, Zigarillos etc.) geworben werden. Ab dem Jahr 2023 gilt dieses Verbot auch für Tabakerhitzer, ab 2024 dann ebenfalls für E-Zigaretten. Nur noch in den Schaufenstern und an den Außenflächen von Fachgeschäften darf dann noch für Zigaretten und die anderen Produkte geworben werden.
Fazit: Vom nächsten und ganz besonders vom übernächsten Jahr an werden wir alle deutlich weniger Tabakwerbung zu Gesicht bekommen als bisher. Das könnte dazu führen, dass noch weniger Jugendliche auf die Idee kommen, sich eine Zigarette anzuzünden. Und hoffentlich trägt das neu Tabakwerbeverbot auch dazu bei, dass mehr Erwachsene aufhören zu rauchen.
Quellen
- Bundesrat KOMPAKT. Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 993. Sitzung am 18.09. 2020 unter https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/993-node.html
- Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ). Tabakwerbung und Sponsoring (abgerufen am 16.09. 2020) https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/Tabakwerbung_und_Sponsoring.html
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: pressemitteilung 19/2023 BMEL - Tabak - Neue Werbeverbote für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten und Nachfüllbehälter
- Bundesrat: 1035. Sitzung https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/23/1035/1035-pk.html
- Bundestag: Verbot von Aroma-Tabak für Tabakerhitzer beschlossen https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-de-tabak-953388
- Bundesrat: 993. Sitzung https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/993/02.html
-
Bundesdrogenbeauftragter: Jahresempfang des Sucht- und Drogenbeauftragten 2023 bundesdrogenbeauftragter.de/presse/detail/bundesrat-beschliesst-verbot-der-tabakaussenwerbung/