Werbung für E-Zigaretten weitestgehend verboten!

Am 1. Januar 2024 ist es in Kraft getreten: Das neue, stärkere Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und dazugehörige Nachfüllbehälter. Der Bundestag weitet den Schutz für Nichtrauchende weiter aus und unterscheidet nicht mehr zwischen den einzelnen Tabakprodukten oder wie viel Nikotin diese enthalten. Was heißt das konkret?

Werbeverbot für Tabak? Ist das neu?

Da Studien gezeigt haben, dass Außenwerbung (beispielsweise Plakatwände oder digitale Werbeboards) Einfluss auf das Rauchverhalten nehmen kann, sollen insbesondere Menschen, die sich noch in der Entwicklung befinden, davor geschützt werden: Kinder und Jugendliche. Dafür gibt es bereits seit ein paar Jahren verschiedene Werbeverbote und -beschränkungen: So darf beispielsweise seit 2021 in Kinos keine entsprechende Werbung vor Filmen mit Jugendfreigabe gezeigt werden, Gratisproben zu verteilen ist seit 2021 auch verboten und seit 2022 wurde beschlossen, dass für Zigaretten in der Öffentlichkeit keine Werbung mehr gemacht werden darf (wie früher z.B. mit Plakaten). Dies galt seit 2023 auch für Tabakerhitzer und gilt seit 2024 nun auch für E-Zigaretten. Das gilt auch für nikotinfreie E-Zigaretten. Denn beiden Varianten gelten nicht als risikofrei. Weitere Informationen zum bereits bestehenden Tabakwerbeverbot findest du hier.

Folgende Regeln des „zweiten Tabakerzeugnisgesetzes“ gelten (mit engen Ausnahmen) nun für Tabakerzeugnisse, nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter:
•    Werbeverbot in Presse und anderen gedruckten Veröffentlichungen
•    Werbeverbot im Internet 
•    Werbeverbot in Radio und Fernsehen
•    Sponsoringverbot auf Veranstaltungen
•    Verbot der Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter (außer im Fachhandel)
•    Kinowerbungsverbot bei Filmen, die für Jugendliche zugänglich sind
•    Verbot diese als Preise bei Gewinnspielen auszugeben
•    Verbot der gewerbsmäßigen kostenlosen Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak (außer im Fachhandel)
•    weitere Inhaltsstoffe sind verboten
•    Werbeverbot auf Video-Sharing-Plattformen
 

Rauchprodukte haben ein hohes Suchtpotenzial

Manche Rauchprodukte haben den Ruf die „etwas gesündere“ Alternative zu gewöhnlichen Zigaretten zu sein und werden als weniger schädlich beworben, beispielsweise Tabakerhitzer oder elektronische Zigaretten. Da das Werbeverbot nun auch für diese beiden Produkte gilt, kann nicht mehr so leicht täuschende Werbung veröffentlicht werden. Denn auch das Dampfen von E-Zigaretten oder Rauchen mit Tabakerhitzern birgt Risiken und ist nicht ungefährlich oder harmlos, genau wie Zigaretten. Langzeitstudien für diese alternativen Rauchprodukte liegen übrigens noch nicht vor! Hier kannst du dein Wissen zu der elektronischen Zigarettenvariante testen: Quiz E-Zigaretten.

Rauchprodukte mit Nikotin machen übrigens schnell süchtig, egal in welcher Form. Sie können also erhebliche Auswirkungen auf deine Gesundheit haben. 127.000 Menschen sterben jährlich an den Folgen des Tabakrauchens laut den Schätzungen des Drogen- und Suchtberichts der Bundesregierung (2019)! Gerade Jugendliche sollten deshalb gar nicht erst anfangen zu rauchen. Glücklicherweise liegt der Trend im Nichtrauchen (mehr dazu hier)! Es dürften sich also die allermeisten über das neue Werbeverbot freuen!

Wenn du mit dem Rauchen angefangen haben solltest und Tipps suchst, um aufzuhören, findest du hier Infos zum Rauchstopp

Professionelle Hilfe, um mit dem Rauchen aufzuhören erhältst du kostenlos bei der
BZgA-Telefonberatung zur Rauchentwöhnung
montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr
freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr
unter 0 800 8 31 31 31

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