E-Zigaretten und E-Shishas
Wie funktionieren E-Zigarette und E-Shisha?
Eine E-Zigarette (elektrische Zigarette) besteht aus einem Mundstück, einem elektrischen Vernebler, einem Akku und einer Wechsel-Kartusche, in der sich eine (zumeist nikotinhaltige) Flüssigkeit („Liquid“) befindet. Durch das Ziehen am Mundstück wird das Liquid verdampft und eingeatmet. Der Konsum von E-Zigaretten wird daher als „Dampfen“ bezeichnet.
Nach dem gleichen Prinzip funktionieren E-Shishas, die sich vor allem im Design von E- Zigaretten unterscheiden und meist auf Nikotin verzichten. Elektrische Shishas sind als Einwegprodukte konzipiert und werden nach Gebrauch weggeschmissen. Der Name leitet sich von der Wasserpfeife ab, weil das Mundstück der E-Shisha an das Mundstück einer Wasserpfeife erinnert. Außerdem werden beim Konsum von E-Shishas häufig fruchtige oder süße Liquids verwendet: noch eine Parallele zur Wasserpfeife, bei der auch häufig Tabak mit Fruchtaroma oder anderen süßen Geschmacksrichtungen geraucht wird. Letztlich ist eine E-Shisha jedoch eine „andere Art der E-Zigarette“.
E wie Einstieg?
Elektrische Zigaretten und E-Shishas enthalten meist viele Aromastoffe, die attraktiv auf Jugendliche wirken können. Da beim „Dampfen“ einer E-Zigarette ein ähnliches Verhalten ausgeübt wird wie beim Rauchen einer Zigarette, können E-Zigaretten dazu beitragen, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen.
Welche Gesundheitsgefahren bestehen bei E-Zigarette und E-Shisha?
Wie schädlich der Konsum von E-Zigaretten ist, lässt sich aktuell noch nicht ganz sicher abschätzen. E-Zigaretten gibt es nämlich noch gar nicht so lange, demzufolge auch noch keine zuverlässigen Studienergebnisse zu Langzeitschäden durch das Dampfen. Manche Erkrankungen, die mit Rauchprodukten in Verbindung stehen, wie die COPD, entwickelt sich langsam über Jahre. Dieses Risiko bei neuen Rauchprodukten von Anfang an zu untersuchen oder nachzuweisen, ist also kaum möglich.
Auch die Krankheiten, die durch das Rauchen von Tabakzigaretten verursacht werden, entwickeln sich nicht von heute auf morgen, sondern über längere Zeiträume, oft Jahrzehnte – zum Beispiel Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Deshalb hat es auch einige Zeit gedauert, bis eindeutig feststand, dass Rauchen krank macht und das Leben verkürzen kann. So könnte es auch bei der E-Zigarette sein. Fachleute vermuten zwar, dass das Dampfen weniger schädlich ist als das Rauchen von Zigaretten. Aber sicher lässt sich das – wegen der fehlenden Studien – nicht sagen. Das bedeutet aus aktueller Sicht, dass es sich bei E-Zigaretten um ein gesundheitlich unsicheres Produkt handelt. Insbesondere Jugendliche und Menschen mit einer Vorerkrankung der Lunge sollten daher besonders vorsichtig sein und keine E-Zigaretten konsumieren!
Bei ihnen ist grundsätzlich von einer höheren Gefährdung auszugehen. Denn bei Heranwachsenden entwickelt sich die Lunge noch und Menschen mit einer Lungenerkrankung haben sowieso schon ein angegriffenes Lungengewebe.
Bisherige Studien über mögliche kurzfristige Auswirkungen durch den Gebrauch von E-Zigaretten zeigen:
...dass es nach dem Gebrauch der Produkte zu einem höheren Blutdruck und schnellerem Herzschlag kommen kann
... dass sich die Mundhygiene verschlechtert
...dass sich die Blutgefäße verändern.
Als langfristige Folgen werden
- Schädigungen und Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
- der Atemwege (wie Entzündungsreaktionen in den Bronchien)
- Probleme des Stoffwechsels
...erwartet. Das Risiko ist größer, wenn zwischen E-Zigaretten und Zigaretten rauchen gewechselt wird.
Sicherheit und Qualitätskontrollen bei E-Zigaretten und E-Shishas
Im Jahr 2016 wurde in Deutschland eine Richtlinie der Europäischen Union eingeführt, die die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für E-Zigaretten und Liquids neu regelt.
In E-Zigaretten dürfen nun noch höchstens 20mg Nikotin pro ml sein. Die Verpackung muss über die genauen Inhaltstoffe des Liquids aufklären und außerdem dürfen E-Zigaretten und Nachfüllbehälter nur noch mit Beipackzettel verkauft werden. Bei der Werbebeschränkung gelten nun auch für E-Zigaretten die gleichen Regelungen wie für Tabakerzeugnisse.
Seit dem 1. April 2016 gilt das Abgabe- und Konsumverbot von Tabakwaren an Jugendliche auch für E-Zigaretten und E-Shishas. So steht es im Jugendschutzgesetz. Das Verbot gilt auch für Produkte, die kein Nikotin enthalten.
Fazit: Die Sicherheit und gesundheitliche Unbedenklichkeit von E-Zigarette und E-Shisha sind nicht erwiesen. Daher raten wir insbesondere Jugendlichen vom Konsum ab.
Gesund ist nur, weder zu rauchen noch zu dampfen.
Downloads zu E-Zigaretten
- BZgA: E-Zigaretten-Flyer